AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Willkommen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Leistungen, Vertragsbedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Hugener Pest Control GmbH

Sangiweg 18

855 Müllheim

+41 79 267 82 24

info@hugener-pestcontrol.ch

Allgemeine Geschäftsbedingunge(AGB) für die Schädlingsbekämpfung der Firma Hugener Pest Control GmbH

 


1. Geltungsbereich
Diese AllgemeineGeschäftsbedingungen gelten für allVerträge, die zwischen Hugener Pest Control Hugener Pest und dem Kunden übedie Erbringung von Dienstleistungen iBereich der Schädlingsbekämpfunabgeschlossen werden.

 


2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wender Kunde das Angebot von Hugener Pest Control GmbH annimmt. Dies kanschriftlich, telefonisch oder per E-Maierfolgen.

 


3. Leistungen
Hugener Pest Control GmbH bietet folgendDienstleistungen an:

- Schädlingsbekämpfung
- Inspektion und Analyse des Befalls
- Durchführung voBekämpfungsmaßnahmen
- Nachsorge und Präventionsberatung

- Schimmel Bekämpfung 

- Milben Bekämpfung

- Räumungen

- Reinigung

 


4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Dienstleistungen werden im Angebot festgelegt, das Angebot giltet für eine Behandlung. Braucht es mehrere Behandlung so gilt der Offerierte Preis für die Zweitbehandlung. Zahlungen sind nach Erbringung der Dienstleistung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Der Kunde erhält eine Rechnung, die innerhalb von 30 Tagen zu begleichen ist.

Beim Ausbleiben von Zahlungen innerhalb der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber automatisch in den Verzug. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers hat Hugener pest Control GmbH das Recht, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

 

 

 

5. Haftungsausschluss für Sachbeschädigung nach Spürhundeinsatz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass während des Einsatzes von Spürhunden, sei es zur Personensuche, Objektsuche oder aus anderen Gründen, keine Haftung für etwaige Sachbeschädigungen übernommen wird, die durch das Verhalten des Spürhundes entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden an Mobiliar, Inventar, Fahrzeugen, Gebäuden oder sonstigen Gegenständen, die im Zuge des Einsatzes beschädigt werden könnten.

Der Einsatz von Spürhunden erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Spürhundführer alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen trifft, um Schäden zu minimieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Hunde in ihrer Handlungsweise nicht immer vollständig kontrollierbar sind und bestimmte Sachbeschädigungen unter Umständen nicht ausgeschlossen werden können.

Der Auftraggeber bestätigt, dass er über dieses Risiko informiert wurde und übernimmt die volle Verantwortung für die Entschädigung etwaiger Schäden, die durch den Einsatz des Spürhundes entstehen.



6. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Hugener Pest Control GmbH alle notwendigeInformationen über den Befall zuVerfügung zu stellen und Zugang zden betroffenen Räumlichkeiten zgewähren.

 


7. Haftung
Hugener Pest Control GmbH haftet füSchäden, die durch grobFahrlässigkeit oder Vorsatz verursachwurden. Für leichte Fahrlässigkeit wirdie Haftung auf den typischeweisvorhersebaren Schaden begrenzt.

 


8. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten deKunden werden vertraulich behandelund nur im Rahmen der gesetzlicheBestimmungen verwendet.

 


9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der SchweizGerichtsstand ist Frauenfeld TG .

Jetzt von unseren Schädlingsbekämpfungsleistungen profitieren!

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Beratung.