AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Willkommen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Leistungen, Vertragsbedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Hugener Pest Control GmbH
Sangiweg 18
855 Müllheim
+41 79 267 82 24
info@hugener-pestcontrol.ch
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Schädlingsbekämpfung der Firma Hugener Pest Control GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Hugener Pest Control Hugener Pest und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Schädlingsbekämpfung abgeschlossen werden.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von Hugener Pest Control GmbH annimmt. Dies kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
3. Leistungen
Hugener Pest Control GmbH bietet folgende Dienstleistungen an:
- Schädlingsbekämpfung
- Inspektion und Analyse des Befalls
- Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen
- Nachsorge und Präventionsberatung
- Schimmel Bekämpfung
- Milben Bekämpfung
- Räumungen
- Reinigung
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Dienstleistungen werden im Angebot festgelegt, das Angebot giltet für eine Behandlung. Braucht es mehrere Behandlung so gilt der Offerierte Preis für die Zweitbehandlung. Zahlungen sind nach Erbringung der Dienstleistung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Der Kunde erhält eine Rechnung, die innerhalb von 30 Tagen zu begleichen ist.
Beim Ausbleiben von Zahlungen innerhalb der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber automatisch in den Verzug. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers hat Hugener pest Control GmbH das Recht, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
5. Haftungsausschluss für Sachbeschädigung nach Spürhundeinsatz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass während des Einsatzes von Spürhunden, sei es zur Personensuche, Objektsuche oder aus anderen Gründen, keine Haftung für etwaige Sachbeschädigungen übernommen wird, die durch das Verhalten des Spürhundes entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden an Mobiliar, Inventar, Fahrzeugen, Gebäuden oder sonstigen Gegenständen, die im Zuge des Einsatzes beschädigt werden könnten.
Der Einsatz von Spürhunden erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Spürhundführer alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen trifft, um Schäden zu minimieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Hunde in ihrer Handlungsweise nicht immer vollständig kontrollierbar sind und bestimmte Sachbeschädigungen unter Umständen nicht ausgeschlossen werden können.
Der Auftraggeber bestätigt, dass er über dieses Risiko informiert wurde und übernimmt die volle Verantwortung für die Entschädigung etwaiger Schäden, die durch den Einsatz des Spürhundes entstehen.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Hugener Pest Control GmbH alle notwendigen Informationen über den Befall zur Verfügung zu stellen und Zugang zu den betroffenen Räumlichkeiten zu gewähren.
7. Haftung
Hugener Pest Control GmbH haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung auf den typischer weise vorherseh baren Schaden begrenzt.
8. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Schweiz. Gerichtsstand ist Frauenfeld TG .